Mgr. Jaroslav Surman · gerichtlich beeideter Übersetzer für Deutsch (Tschechien)
Beglaubigte Übersetzungen Tschechisch–Deutsch
Beglaubigte und einfache Übersetzungen aus dem Deutschen und ins Deutsche für Behörden, Gerichte, Notare, Unternehmen und Privatpersonen. Rechts-, Behörden- und Wirtschaftstexte werden von Juristen übersetzt und geprüft.
Wir sind auf juristische, amtliche und wirtschaftliche Übersetzungen aus dem Deutschen und ins Deutsche spezialisiert. Diese Übersetzungen werden direkt von Juristen angefertigt oder von Juristen geprüft. Darüber hinaus übernehmen wir allgemeine und technische Übersetzungen (IT, Elektrotechnik, Anleitungen, Bauwesen, Maschinenbau) sowie die Lokalisierung von Software und Websites. Beglaubigte Übersetzungen versehen wir mit der Übersetzerklausel; wir konzentrieren uns ausschließlich auf schriftliche Übersetzungen, Dolmetschleistungen bieten wir nicht an.
Mgr. Jaroslav Surman ist seit 2000 gerichtlich beeideter Übersetzer für Deutsch; damals vom Kreisgericht Brünn (Krajský soud v Brně) bestellt, ist er heute im Verzeichnis der Gerichtsübersetzer des tschechischen Justizministeriums nach dem Gesetz Nr. 354/2019 Slg. eingetragen und versieht seine Übersetzungen mit der Übersetzerklausel.
Mgr. Jaroslav Surman
Gerichtlich beeideter Übersetzer für Deutsch (Tschechien) seit 2000 (bestellt vom Kreisgericht Brünn), heute eingetragen im Verzeichnis der Gerichtsübersetzer des tschechischen Justizministeriums
- Telefon
- +420 776 253 056
- info@surman.cz
- Ident.-Nr. (IČO)
- 68659059
Was wir häufig für Sie übersetzen
Amtliche Urkunden
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
- Strafregisterauszüge
- Firmenbuchauszüge (Handelsregisterauszüge) und Gewerberegisterauszüge
- Zulassungsscheine und Führerscheine
Rechtsdokumente
- Verträge
- Bescheide und Gerichtsentscheidungen
- Notariatsakte, Protokolle von Generalversammlungen
- Gesellschaftsverträge und Satzungen
- Sachverständigengutachten
Österreich
- Unterlagen für die Familienbeihilfe
- Zeugnisse, Diplome und Zertifikate
- Amtliche, geschäftliche und private Korrespondenz
Fach- und technische Texte
- Gebrauchsanleitungen und technische Dokumentation (auch als PDF)
- Rechtsvorschriften und Normen
- Werbetexte
- Lokalisierung von Software und Websites
Preisliste und Hinweise zu Übersetzungen
Unser Standardpreis für Übersetzungen – auch für beglaubigte – beträgt 700 CZK pro Normseite des Zieltextes.
Die Mindestabrechnung je Übersetzung beträgt eine Normseite, sofern nichts anderes vereinbart ist. Abrechnungseinheit ist in der Regel eine halbe Normseite.
Bei anspruchsvollen Texten (z. B. ärztliche Befunde), handschriftlichen Vorlagen oder erforderlichen weiteren (vor allem grafischen) Bearbeitungen verrechnen wir einen Zuschlag von 100 %. Derselbe Zuschlag gilt für Eilübersetzungen und Aufträge außerhalb der Werktage.
Porto
| Versand der Übersetzung innerhalb Tschechiens (Einschreiben) | 350 CZK |
| Versand der Übersetzung innerhalb der EU (Einschreiben) | 450 CZK |
| Andere Länder | laut Posttarif + 250 CZK |
Preise häufig übersetzter, in Tschechien ausgestellter Urkunden (üblicher Umfang)
| Geburtsurkunde | 700 CZK |
| Heiratsurkunde | 700 CZK |
| Sterbeurkunde | 700 CZK |
| Strafregisterauszug ohne Eintragung | 1 050 CZK |
| Firmenbuchauszug (Handelsregisterauszug) | 700 bis 1 400 CZK |
| Gewerberegisterauszug | 700 bis 1 400 CZK |
| Lehrabschlusszeugnis | 700 bis 1 050 CZK |
| Schulzeugnis | 700 bis 1 050 CZK |
| Ärztliche Befunde | ab 1 400 CZK |
Der Übersetzer ist nicht umsatzsteuerpflichtig; die angeführten Preise sind Endpreise.
Beglaubigung von Urkunden für Österreich und die deutschsprachigen Länder
Österreich, Slowakei, Schweiz: ohne Apostille
Für den Amtsverkehr in Österreich, der Slowakei und der Schweiz brauchen Sie keine Apostille (bilaterale Abkommen; innerhalb der EU zusätzlich Verordnung (EU) 2016/1191). Es genügt, die Übersetzung mit dem Original oder einer beglaubigten Kopie der Urkunde zu verbinden. Von Originalen lassen wir beim tschechischen Notar beglaubigte Kopien anfertigen und verbinden sie mit der Übersetzung; die Originale bleiben bei Ihnen. Kosten für die Beglaubigung: 350 CZK + 37 CZK je beglaubigte Seite. Österreichische Urkunden für tschechische Behörden verbinden wir ebenso mit der Übersetzung.
Deutschland und weitere Haager Vertragsstaaten: Apostille
Tschechische Urkunden für Behörden in Deutschland, Luxemburg, Liechtenstein, in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und in Südtirol müssen mit einer Apostille versehen (Haager Übereinkommen 1961) und anschließend beglaubigt übersetzt werden. Die Apostille beschaffen wir bei der zuständigen Stelle (Justizministerium, Notariatskammer oder Außenministerium).
So übergeben Sie uns Ihre Urkunden
Persönlich in der Kanzlei
Rooseveltova 1011/39, Znojmo (3. Stock), während der Bürozeiten Mo–Fr 9.30–17.00 Uhr. Wir empfehlen, vorher unter +420 776 253 056 anzurufen. Bei der Übergabe nennen wir Ihnen eine vorläufige Preisschätzung und den Liefertermin.
In den Briefkasten, jederzeit
Der Briefkasten befindet sich auf der Rückseite der Säule beim Gebäudeeingang. Legen Sie Ihre Telefonnummer bei oder rufen Sie uns an bzw. senden Sie eine SMS an +420 776 253 056. Wir melden uns umgehend.
Per E-Mail
Senden Sie einen Scan oder ein Foto der Urkunden an info@surman.cz oder über das Kontaktformular. Unmittelbar nach Erhalt nennen wir Preisschätzung und Liefertermin.
Per Post oder Kurier
An die Adresse Rooseveltova 1011/39, 669 02 Znojmo, Tschechische Republik. Die fertige Übersetzung holen Sie persönlich ab, oder wir senden sie per Einschreiben innerhalb Tschechiens oder ins Ausland. Nach Vereinbarung ist die Übergabe auch außerhalb der Bürozeiten oder samstags möglich.
So bestellen Sie eine Übersetzung
Urkunden senden oder übergeben
Per E-Mail, persönlich, über den Briefkasten oder per Post – siehe die Möglichkeiten unten.
Preisschätzung und Termin erhalten
Unmittelbar nach Erhalt der Urkunden nennen wir Ihnen eine vorläufige Preisschätzung nach Umfang sowie den Liefertermin.
Auftrag bestätigen
Eine Bestätigung per E-Mail oder telefonisch genügt.
Übersetzung erhalten
Persönlich in der Kanzlei, per Einschreiben innerhalb Tschechiens oder ins Ausland, gegebenenfalls elektronisch.
Übersetzung in Papierform oder elektronisch?
Übersetzung in Papierform
Die Übersetzung wird fest mit dem Original oder einer beglaubigten Kopie verbunden und mit Klausel, Stempel und Unterschrift versehen. Abholung in Znojmo oder Versand per Einschreiben innerhalb Tschechiens und nach Österreich.
Elektronische Übersetzung
Auf Wunsch fertigen wir die beglaubigte Übersetzung auch elektronisch an, als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur. Klären Sie vor der Bestellung, ob die empfangende Behörde diese Form akzeptiert; wir beraten Sie gerne.
Häufige Fragen
Bieten Sie auch Dolmetschen an?
Nein. Wir konzentrieren uns ausschließlich auf schriftliche beglaubigte Übersetzungen; Dolmetschen bei Gericht, bei Behörden oder bei Verhandlungen bieten wir nicht an.
Brauche ich für eine österreichische Behörde eine Apostille?
Nein. Für Österreich, die Slowakei und die Schweiz genügt die Übersetzung, fest verbunden mit dem Original oder einer notariell beglaubigten Kopie der Urkunde. Eine Apostille verlangen Deutschland und weitere Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens.
Muss ich das Original vorlegen?
Die beglaubigte Übersetzung wird mit dem Original oder einer beglaubigten Kopie verbunden. Wenn Sie uns Originale übergeben, lassen wir beim Notar beglaubigte Kopien anfertigen und geben Ihnen die Originale zurück. Für die Preisschätzung genügt ein Scan.
Was kostet die Übersetzung einer Geburtsurkunde?
Die Übersetzung einer in Tschechien ausgestellten Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde kostet üblicherweise 700 CZK. Den genauen Preis nennen wir Ihnen nach Zusendung der Urkunde.
Senden Sie uns Ihre Urkunden – wir melden uns mit Preisschätzung und Termin
info@surman.cz · +420 776 253 056