Die společnost s ručením omezeným (s.r.o.), das tschechische Gegenstück zur österreichischen GmbH, bleibt die beliebteste Rechtsform für Unternehmen in Tschechien. Im Jahr 2026 ist die Gründung schneller und einfacher als je zuvor: Die gesamte Gründung lässt sich beim Notar online abwickeln, und der Notar trägt die Gesellschaft direkt ins Handelsregister (Firmenbuch) ein. Dieser Leitfaden fasst die aktuellen Regeln, die tatsächlichen Kosten und den Ablauf Schritt für Schritt zusammen.
Was im Jahr 2026 gilt
Das Jahr 2026 hat keine grundlegende Gesetzesänderung bei der Gründung einer s.r.o. gebracht; der heutige Ablauf ist das Ergebnis der Änderungen der letzten Jahre. Seit dem 1. September 2021 erlaubt die Novelle der Notariatsordnung (Gesetz Nr. 300/2021 Slg.), den Notariatsakt über die Gründung einer s.r.o. online per Videokonferenz zu errichten. Die gesamte Gründung ist damit ohne einen einzigen persönlichen Besuch beim Notar möglich; Voraussetzung sind die Identifizierung über eine Bankidentität oder die Identita občana (für EU-Bürger ein gleichwertiges notifiziertes Mittel wie ID Austria), eine Videokonferenz mit dem Notar und eine qualifizierte elektronische Signatur.
Das Mindeststammkapital der s.r.o. beträgt seit 2014, als das Gesetz über Handelskorporationen (Gesetz Nr. 90/2012 Slg.) in Kraft trat, 1 Kč. Daran hat sich nichts geändert. In der Praxis empfehlen wir jedoch ein höheres Stammkapital (mindestens 50 000 bis 200 000 Kč) wegen der Glaubwürdigkeit gegenüber Geschäftspartnern und Banken.
Eine Datenbox (datová schránka) erhält jede s.r.o. kraft Gesetzes bereits seit 2009; seit 2023 gilt das für alle juristischen Personen. Bei der Gründung müssen Sie sich darum nicht kümmern: Das Innenministerium richtet sie nach der Eintragung ins Handelsregister automatisch ein und sendet die Zugangsdaten dem Geschäftsführer zu. Behördliche Schreiben gelten spätestens zehn Tage nach Zustellung in die Datenbox als zugestellt, auch wenn sie nicht gelesen werden; ausländischen Geschäftsführern empfehlen wir, den Zugang mit einem in Tschechien ansässigen Vertreter zu teilen.
Schritt für Schritt: Gründung einer s.r.o.
1. Vorbereitung der Gründungsurkunde
Der erste Schritt ist die Errichtung des Gesellschaftsvertrags (bei mehreren Gründern) oder der Gründungsurkunde (bei einer Ein-Personen-s.r.o.). Dieses Dokument muss in Form eines Notariatsakts errichtet werden. Es enthält die Firma (den Namen der Gesellschaft), den Sitz, den Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals, die Einlage jedes Gesellschafters und die Bestellung der Geschäftsführer (jednatelé). Gesellschafter kann eine einzige Person sein; eine Obergrenze für die Zahl der Gesellschafter gibt es seit 2014 nicht mehr.
2. Gewerbeberechtigung
Vor der Eintragung ins Handelsregister benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung (živnostenské oprávnění). Die Gewerbeanmeldung kann elektronisch über das Gewerbeportal (rzp.gov.cz, einheitliches Registrierungsformular) oder über die Datenbox eingereicht werden, alternativ persönlich bei jedem Gemeinde-Gewerbeamt. Bei gebundenen und konzessionierten Gewerben ist die fachliche Eignung nachzuweisen.
3. Einzahlung des Stammkapitals
Vor Einreichung des Eintragungsantrags müssen das gesamte Einlagenagio und mindestens 30 % jeder Bareinlage geleistet sein; Sacheinlagen sind vollständig zu erbringen (§ 148 Gesetz über Handelskorporationen). Übersteigen die Bareinlagen insgesamt 20 000 Kč nicht, können sie seit 2021 direkt an den Einlagenverwalter gezahlt werden, ohne ein eigenes Bankkonto zu eröffnen; darüber werden sie auf ein Sonderkonto eingezahlt. Der Einlagenverwalter bestätigt die Einzahlung mit einer Erklärung.
4. Eintragung ins Handelsregister
Der schnellste Weg ist die Direkteintragung durch den Notar, die das Gesetz seit 2015 ermöglicht: Der Notar trägt die Gesellschaft in der Regel noch am Tag der Errichtung des Notariatsakts ein. Alternativ wird der Antrag elektronisch beim Registergericht eingereicht (über die Datenbox oder das Portal justice.cz). Beizufügen sind der Notariatsakt, die Erklärung des Einlagenverwalters, die Zustimmung des Liegenschaftseigentümers zum Sitz (mit beglaubigter Unterschrift, nicht älter als drei Monate) und die eidesstattlichen Erklärungen der Geschäftsführer. Den Strafregisterauszug tschechischer Staatsbürger holt das Gericht bzw. der Notar selbst ein; Ausländer legen einen Auszug ihres Heimatstaates (nicht älter als drei Monate) mit tschechischer Übersetzung vor. Gewerbeberechtigung und Katasterdaten prüft das Gericht in den öffentlichen Registern.
5. Steuerliche Registrierung
Innerhalb von 15 Tagen nach Entstehung der Gesellschaft (Eintragung ins Handelsregister) müssen Sie sich zur Körperschaftsteuer registrieren. Die Umsatzsteuerregistrierung ist verpflichtend, wenn der Umsatz im Kalenderjahr 2 000 000 Kč übersteigt (Grenze seit 2023); Sie werden dann ab dem 1. Jänner des Folgejahres umsatzsteuerpflichtig. Übersteigt der Umsatz im Kalenderjahr 2 536 500 Kč, werden Sie bereits ab dem Folgetag umsatzsteuerpflichtig. Der Antrag ist innerhalb von 10 Werktagen zu stellen (Regeln seit 1. Jänner 2025). Eine freiwillige Registrierung ist von Anfang an möglich.
Erforderliche Unterlagen
Für die Gründung benötigen Sie: Personalausweis oder Reisepass der Gründer, die Zustimmung des Liegenschaftseigentümers zum Sitz (mit beglaubigter Unterschrift), die eidesstattlichen Erklärungen der Geschäftsführer über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Funktion und bei ausländischen Geschäftsführern einen Strafregisterauszug des Heimatstaates (nicht älter als drei Monate) mit Übersetzung. Für eine österreichische Strafregisterbescheinigung ist dank des bilateralen Rechtshilfevertrags zwischen Tschechien und Österreich (tschechische Kundmachung Nr. 9/1963 Slg.) keine Apostille erforderlich; für reine Gesellschafter, die nicht Geschäftsführer sind, wird kein Strafregisterauszug verlangt.
Was die Gründung kostet
Die Kosten einer s.r.o.-Gründung setzen sich 2026 aus mehreren Posten zusammen. Der Notariatsakt kostet je nach Komplexität des Gesellschaftsvertrags etwa 4 000 bis 8 000 Kč inkl. USt.; bei einer sogenannten einfachen s.r.o. mit Mustervertrag ab rund 2 500 Kč. Die Gerichtsgebühr für die Ersteintragung einer s.r.o. beträgt 6 000 Kč, wenn der Antrag beim Registergericht gestellt wird (Position 11 des Tarifs zum Gesetz Nr. 549/1991 Slg.). Bei Direkteintragung durch den Notar sind es 2 700 Kč, und bei der einfachen s.r.o. (der Gesellschaftsvertrag enthält nur die gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile, die Einlagen sind ausschließlich Bareinlagen) ist die Eintragung durch den Notar vollständig gebührenfrei. Die Gewerbeanmeldung beim Eintritt ins Gewerbe kostet 1 000 Kč (bei elektronischer Einreichung 800 Kč), unabhängig davon, ob es sich um ein freies, ein gebundenes oder ein konzessioniertes Gewerbe handelt; bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Gewerbe fällt die Gebühr nur einmal an, jede spätere Anmeldung kostet 500 Kč.
Die Mindestkosten einer einfachen s.r.o., die direkt beim Notar gegründet wird, beginnen somit bei etwa 4 000 bis 6 000 Kč; bei einem maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag mit Direkteintragung durch den Notar rechnen Sie mit 8 000 bis 12 000 Kč. Wenn Sie einen Rechtsanwalt mit der Vorbereitung der Unterlagen und der Vertretung beauftragen, kommen je nach Komplexität weitere 10 000 bis 25 000 Kč hinzu.
Wie lange dauert die Gründung?
Bei standardmäßigem Ablauf dauert die Gründung einer s.r.o. etwa 2 bis 4 Wochen. Die Errichtung des Notariatsakts ist in 1 bis 2 Tagen erledigt. Das Gewerbeamt stellt die Berechtigung innerhalb von 5 Werktagen aus. Bei Direkteintragung durch den Notar steht die Gesellschaft in der Regel noch am selben Tag im Register; das Registergericht sollte innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang eines fehlerfreien Antrags eintragen, in der Praxis kommt es aber auch zu längeren Verzögerungen.
Virtueller Sitz: Vorteile und Fallstricke
Immer mehr Gründer nutzen einen virtuellen Sitz. Dabei stellt Ihnen ein Anbieter eine Adresse für die Eintragung des Sitzes im Handelsregister zur Verfügung, ohne dass Sie dort physisch ansässig sind. Die Preise liegen in der Größenordnung von einigen hundert Kronen monatlich. Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie sparen die Bürokosten, vor allem wenn Sie von zu Hause oder unterwegs arbeiten. Beachten Sie aber, dass das Registergericht den Sitz prüfen und das Finanzamt ihn im Rahmen einer örtlichen Erhebung aufsuchen kann. Wählen Sie daher einen seriösen Anbieter mit realer Adresse und schriftlicher Zustimmung des Gebäudeeigentümers.
Was sich gegenüber früheren Jahren geändert hat
Zur Übersicht die wichtigsten Änderungen der letzten Jahre: Seit 2014 gelten das Mindeststammkapital von 1 Kč und eine unbegrenzte Gesellschafterzahl. Seit 2015 können Notare die Direkteintragung ins Handelsregister vornehmen. Seit 2021 können Bareinlagen bis insgesamt 20 000 Kč ohne Sonderkonto geleistet werden, und seit September 2021 ist die gesamte Gründung beim Notar online möglich. 2023 wurde die Grenze für die verpflichtende Umsatzsteuerregistrierung auf 2 000 000 Kč angehoben, und die Datenbox wird allen juristischen Personen eingerichtet. Seit 2025 wird der Umsatz für die Umsatzsteuer pro Kalenderjahr berechnet. Das Jahr 2026 setzt den Trend zur vollständigen Digitalisierung des Gründungsprozesses fort.
Wie wir Ihnen helfen können
Die Rechtsanwaltskanzlei von Mgr. Barbora Surmanová bietet eine vollständige rechtliche Begleitung bei der Gründung von Gesellschaften; mit Gesellschaftsrecht befasst sie sich seit 2006. Wir erstellen Ihre Gründungsurkunde nach Maß, besorgen die Gewerbeberechtigung, koordinieren den Notariatsakt und die Eintragung ins Handelsregister und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Als Kanzlei an der tschechisch-österreichischen Grenze begleiten wir regelmäßig österreichische Unternehmer bei der Gründung in Tschechien; dank der Kenntnis beider Rechtssysteme und fließender Deutschkenntnisse sparen Sie Zeit und Mühe.
Sie planen die Gründung einer s.r.o.? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Mehr über unsere Leistungen finden Sie auf der Seite Rechtsdienstleistungen.
Stand: August 2026.



